für Coaching, Reflexintegration und Seminare
Coaching & Reflexintegration
Manuela Haase
Norderneyer Weg 4
04157 Leipzig
+491577 / 398 53 15
lerne.einfach.leichter@gmail.com
Steuernummer: 232/227/10936
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner,nachstehend "Teilnehmer" genannt.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 2Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.
2.1 Der Veranstalter bietet Coachingveranstaltungen und Seminare an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.
2.2 Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung:
Coaching, Reflexintegration und Seminare
3.1 Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung des ausgefüllten und unterschriebenen Coachingvertrags /Teilnahmeerklärung / digitale Buchung auf dem Postweg, per Fax, per elektronische Post oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung.
3.2 Die Teilnahmeerklärung für Seminare ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30EUR für gegenstandslos erklärt werden. Als Teilnahmeerklärung gilt die Überweisung des Seminarbetrages oder Teilbetrages. Die Kündigungsregularien für Coaching -und RIT – Verträge sind in selbigen aufgeführt.
3.4 Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Betriebsausflugs,schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahme vertrag über und für die Gruppe ab.Diese ist ebenfalls verbindlich.
3.5 Der Veranstalter behält sich vor, bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.
3.6 Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Der Teilnehmer kann seiner Zahlungspflicht wie folgt nachkommen.
Besondere Zahlungsbedingungen: Ratenzahlung kann nach Absprache von Seiten des Veranstalters gewährt werden. Es besteht jedoch für den Teilnehmer kein Anspruch auf die Einräumung eines Ratenzahlungsplans.
4.3 Sämtliche Zahlungen sind innerhalb von 3 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.
4.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden nach gesonderter Absprache berechnet.
4.5 Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.
5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.
5.2 Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.
6.1 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen den guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
6.2 Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
6.3 Jeder Teilnehmer unterschreibt separat eine Haftungsfreizeichnung bezüglich Personen- und Sachschäden aufgrund der Teilnahme am Seminar/Coaching/Training.
6.4 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt,den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
6.5 Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden,damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.
6.6 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
6.7 Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.
7.1. Leistungen der Veranstalterin: Die Seminare zur RIT ® - Reflexintegration beinhalten ein Bewegungstraining für Kinder und Jugendliche zur Gesundheitsförderung und persönlichen Entwicklung, welches der Teilnehmende bei sich selbst oder auch bei anderen einsetzen kann. RIT®-Seminare stellen keine Heilkunde dar und sind kein Ersatz für medizinische Behandlungen. RIT®-Reflexintegration ist keine anerkannte Therapieform und dient nicht der Behandlung und Heilung von Krankheiten. Es werden keine Diagnosen gestellt oder Medikamente verabreicht. Dies gilt auch, wenn Teilnehmer Seminare abgeschlossen haben. Die Seminare finden zu festgelegter Zeit an festgelegtem Ort statt.
7.2. Teilnahmevoraussetzungen: Jeder Teilnehmer eines Seminars ist vollständig eigenverantwortlich für sein Verhalten und seine Entscheidungen. Eine stabile psychische und physische Gesundheit ist Grundvoraussetzung für die Teilnahme an den Seminaren.Während des Seminars sind die Anweisungen und Richtlinien der Seminarleitung unbedingt einzuhalten.
7.3. Anmeldung / Vertragsabschluss / Rücktritt: Die Anmeldung zu einem Seminar erfolgt über das Online-Formular. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Falls das gewünschte Seminar bereits ausgebucht ist, besteht die Möglichkeit,sich auf eine Warteliste setzen zu lassen. Ihre Anmeldung für das gewählte Seminar ist verbindlich. Sie erhalten eine Bestätigung und die Rechnung per E-Mail. Eine Teilnahme ist nur nach vollständiger Zahlung der Teilnahmegebühr möglich. Nach Eingang der Zahlung wird Ihnen die endgültige Seminarbestätigung per E-Mail zugeschickt.
Sollten Sie Ihre Teilnahme absagen oder nicht erscheinen, bleibt die Zahlungspflicht wie folgt bestehen: Bei Absage bis 15 Tage vor Seminarbeginn sind 30 % der Teilnahmegebühr plus Mehrwertsteuer fällig. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 4Wochen vor Kursbeginn möglich. Danach wird die volle Gebühr erhoben, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer gefunden.
Sollte Ihr Seminarplatz bei einer Absage über die Warteliste neu vergeben werden, kann auf die Erhebung der anteiligen oder vollständigen Teilnahmegebühr im Einzelfall verzichtet werden. Es besteht jedoch keine Verpflichtung, den Seminarplatz anderweitig zu vergeben. Diese Regelung gilt auch bei Krankheit oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die nicht in der Verantwortung des Veranstalters liegen.
Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht oder muss das Seminar aus Gründen abgesagt werden, die im Verantwortungsbereich des Veranstalters liegen, wird die gezahlte Gebühr zurückerstattet. Damit sind alle Ansprüche des Teilnehmers abgegolten.Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.
Teilnehmer können Seminare gegen eine Tagespauschale von 50,00 Euro zzgl.Mehrwertsteuer wiederholen, sofern ein Platz verfügbar ist.
7.4. Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht: Sie können diesen Vertrag innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt am Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, informieren Sie bitte die Veranstalterin über die oben angegebenen Kontaktdaten mit einer eindeutigen Erklärung(z.B. per Post oder E-Mail) über Ihren Rücktrittsentscheidung. Zur Einhaltung der Widerrufsfrist genügt es, wenn Sie die Mitteilung vor Ablauf der Frist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Im Falle eines Widerrufs erstattet die Veranstalterin Ihnen die von Ihnen geleisteten Zahlungen binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Ihre Widerrufserklärung eingegangen ist, zurück. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet,welches Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Ihnen entstehen keine Gebühren für die Rückzahlung. Ende der Widerrufsbelehrung.
7.5. Marken -und Urheberrechte: Das Paasch Institut besitzt sämtliche Marken- und Urheberrechte an allen Zeichen, Werken, Materialien und Inhalten, die mit der Firmaverbunden sind. Dazu zählen Namen, Kennzeichen, Logos, Symbole, Unterlagen, Audio-und Videoaufnahmen, Daten sowie alle weiteren Inhalte, die vom Paasch Institut, auch über die Website www.rit-reflexintegration.de, bereitgestellt werden. Diese Inhalte sind urheberrechtlich allein durch das Paasch Institut geschützt. Eine Nutzung oder Vervielfältigung ist nur mit ausdrücklicher, vorheriger Zustimmung des Paasch Instituts
gestattet. Diese Zustimmung wurde der Veranstalterin erteilt. Alle Datenträger und Materialien gehören ausschließlich dem Paasch Institut.
7.6 Datenschutz und Persönlichkeitsrechte: Mit dem Absenden des Anmeldeformulars stimmt der Absender der Speicherung und Nutzung seiner Daten zur Vertragsabwicklung zu. Die Daten werden gemäß den Datenschutzbestimmungen in Deutschland behandelt und nur im notwendigen Umfang verwendet.
Der Teilnehmer willigt ein, dass seine Daten zur Erstellung eines Ausbildungszertifikatsan das Paasch Institut weitergeleitet werden dürfen. Eine Weitergabe an Dritte zu Werbezwecken erfolgt nur mit ausdrücklicher Genehmigung. Mit der Anmeldung erklärt sich der Absender bereit, E-Mails von der Veranstalterin zu erhalten.
Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen durch Teilnehmer ist nur für private Zwecke gestattet und bedarf ansonsten der ausdrücklichen Zustimmung der Veranstalterin. Der Seminarablauf darf durch Aufnahmen nicht gestört werden.
7.7. Reisekosten / Auslagen: Die Anreise und Unterbringung sind vom Seminarteilnehmer selbst zu organisieren und zu bezahlen. Ersatzansprüche bei Absage oder Ausfall des Seminars, auch wenn diese durch die Veranstalterin erfolgt, sind ausgeschlossen.
7.8. Anwendbares Recht / Gerichtsstand: Für diese Geschäftsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Teilnehmer und der Ausbilderin gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Leipzig.
Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.
9.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
9.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
Stand: Juni 2024